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B 62 Ortsumgehung Bad Salzungen
Mi 08.08.2012 13:19
 Für 4. Bauabschnitt besteht Baurecht
Erfurt/Bad Salzungen - Für das Straßenbauvorhaben "B 62 Ortsumgehung Bad Salzungen, 4. Bauabschnitt (Anschluss Hämbacher Kreuz)" besteht nunmehr Baurecht. Darüber informierte Landrat Reinhard Krebs jüngst die Mitglieder der Bürgerinitiative «B 62-Leimbach-Kaiseroda».

Nachdem der Planfeststellungsbeschluss im April 2012 ausgelegt worden war, ist beim Thüringer Oberverwaltungsgericht dagegen geklagt worden. Erst nach deren Rücknahme durch den Kläger ist der Planfeststellungsbeschluss nunmehr rechtskräftig.

Das bedeute, so Landrat Krebs, dass mit der öffentlichen Ausschreibung und der anschließenden Bauausführung für diese Straßenbaumaßnahme begonnen werden könne. «Voraussetzung dafür ist jedoch, dass wir jetzt alle gemeinsam für die Finanzierung durch den Bund kämpfen müssen», so der Landrat. (pm/wak/rbr)

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